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Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, haben Anspruch auf monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €. Grundlage ist § 40 SGB XI – das Geld kommt von Ihrer Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse.

Die Pauschale wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 01.01.2025 von 40 € auf 42 € angehoben.

Welche Produkte sind enthalten?

  • Einmalhandschuhe (medizinisch, latexfrei auf Wunsch)
  • Mund-Nasen-Schutz und FFP2-Masken
  • Schutzschürzen (Einmal & mehrfach verwendbar)
  • Händedesinfektion (250 ml und 500 ml)
  • Flächendesinfektion für hygienische Reinigung
  • Bettschutzeinlagen (saugfähig, geruchsbindend)
  • Fingerlinge für kleinere pflegerische Tätigkeiten

Sie stellen sich Ihre Box monatlich individuell zusammen – ganz nach Bedarf.

So bekommen Sie die Box

  1. Pflegegrad-Bescheid prüfen – jeder Pflegegrad (1–5) hat Anspruch.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen – kein Rezept, keine ärztliche Verordnung nötig.
  3. Genehmigung abwarten – meist innerhalb von 2–4 Wochen.
  4. Monatliche Lieferung – wir bringen die Box diskret zu Ihnen nach Hause.
  5. Abrechnung läuft direkt – Sie zahlen nichts, die Pflegekasse begleicht die Kosten bis 42 €.
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Antragsformular zum Download

Das Antragsformular der AOK können Sie hier herunterladen, ausfüllen und an Ihre Pflegekasse senden. Versicherte anderer Kassen (Barmer, TK, IKK u. a.) verwenden bitte das jeweilige Formular ihrer eigenen Pflegekasse – wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen.

⬇ Antrag herunterladen (PDF)
Quelle: AOK · Größe: ca. 420 KB

Wir versorgen auch Pflegeeinrichtungen

Pflegeheime, Wohngemeinschaften und ambulante Pflegedienste versorgen wir komplett mit Medikamenten und Pflegehilfsmitteln. Wir kümmern uns um Stellen, Lieferung und Abrechnung – Sie sparen Zeit für das, was wirklich zählt: die Pflege.

Häufige Fragen

Was, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse (Telefon, Brief oder online). Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet anschließend zu Hause. Wir helfen Ihnen, sich auf den Termin vorzubereiten.

Kann ich die Produkte selbst wählen?

Ja, vollständig. Brauchen Sie z. B. nur Handschuhe und Desinfektion? Kein Problem. Die Box wird jeden Monat individuell für Sie zusammengestellt.

Was passiert, wenn ich 42 € nicht ausschöpfe?

Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und können nicht in den Folgemonat übertragen werden – nutzen Sie das Budget also voll aus.

Bekomme ich die Lieferung diskret?

Ja – wir liefern in neutralen Kartons, ohne sichtbare Hinweise auf den Inhalt. Auf Wunsch auch in einem festen Zeitfenster.

Was, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Im Falle einer Ablehnung helfen wir Ihnen beim Widerspruch.

Wichtig: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Es genügt der Pflegegrad-Bescheid und der einmalige Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Kommen Sie einfach vorbei oder rufen Sie an – wir füllen den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus.

Rechtliche Grundlage: § 40 SGB XI · Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 2025

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