Bis zu 42 € monatlich – wir helfen beim Antrag
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, haben Anspruch auf monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €. Grundlage ist § 40 SGB XI – das Geld kommt von Ihrer Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse.
Die Pauschale wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 01.01.2025 von 40 € auf 42 € angehoben.
Sie stellen sich Ihre Box monatlich individuell zusammen – ganz nach Bedarf.
Das Antragsformular der AOK können Sie hier herunterladen, ausfüllen und an Ihre Pflegekasse senden. Versicherte anderer Kassen (Barmer, TK, IKK u. a.) verwenden bitte das jeweilige Formular ihrer eigenen Pflegekasse – wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen.
⬇ Antrag herunterladen (PDF)Pflegeheime, Wohngemeinschaften und ambulante Pflegedienste versorgen wir komplett mit Medikamenten und Pflegehilfsmitteln. Wir kümmern uns um Stellen, Lieferung und Abrechnung – Sie sparen Zeit für das, was wirklich zählt: die Pflege.
Der monatliche Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist im § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Wichtig: Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 – gerade hier wird er von vielen Berechtigten ungenutzt gelassen, obwohl er jedem zusteht.
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwei Kategorien – beides sind „Pflegehilfsmittel", werden aber unterschiedlich abgerechnet:
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Kategorie für Ihre Situation in Frage kommt, und stellen den Kontakt zu den passenden Leistungserbringern her.
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse (Telefon, Brief oder online). Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet anschließend zu Hause. Wir helfen Ihnen, sich auf den Termin vorzubereiten.
Ja, vollständig. Brauchen Sie z. B. nur Handschuhe und Desinfektion? Kein Problem. Die Box wird jeden Monat individuell für Sie zusammengestellt.
Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und können nicht in den Folgemonat übertragen werden – nutzen Sie das Budget also voll aus.
Ja – wir liefern in neutralen Kartons, ohne sichtbare Hinweise auf den Inhalt. Auf Wunsch auch in einem festen Zeitfenster.
Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Im Falle einer Ablehnung helfen wir Ihnen beim Widerspruch.
Kommen Sie einfach vorbei oder rufen Sie an – wir füllen den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus.
Rechtliche Grundlage: § 40 SGB XI · Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 2025